Allgemeine Geschäfts Bedingungen


  • AGB für die Produktion von Bewegt- als auch Einzelbilder durch Markus Casutt Photography
    Die Einzelunternehmung Markus Casutt Photography, produziert Bewegt- als auch Einzelbilder  für elektronische Medien inklusive Ton- und Textmaterialien (nachfolgend „Videos“) im Auftrag des Kunden (nachfolgend „ Kunde“).
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bilden integrierenden Bestandteil des Auftrages zwischen Markus Casutt Photography und dem Kunden. Sie treten spätestens mit der Entgegennahme erster Informationen (insbesondere einer Offerte, Kostenschätzung) oder Drehbuchbesprechung mit dem Kunden, in jedem Fall aber mit Unterzeichnung des mit dem Kunden abgeschlossenen individuellen Produktionsvertrages (nachfolgend „Vertrag“) in Kraft. Diese AGB gelten für jede eingegangene Rechtsbeziehung zwischen Markus Casutt Photography und dem Kunden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages durch den Kunden bestätigt dieser, die vorliegenden AGB vollständig durchgelesen und verstanden zu haben sowie selbige zu akzeptieren.
  • Angebote
    Die Angebote von Markus Casutt Photography sind freibleibend und unverbindlich.
    Markus Casutt Photography ist längstens für die Dauer von 4 Wochen an ein Angebot gebunden, sofern keine andere Bindungsdauer schriftlich zugesichert ist.
  • Vertragsabschluss
    Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebotes der Einzelunternehmung Markus Casutt Photography n durch den Auftraggeber oder durch die beidseitige Unterzeichnung eines Produktionsvertrages zustande.
    Bei reinen technischen Dienstleistungen wie die Buchung von Kamerateams oder Schnittplätzen kommt der Vertrag durch die telefonische oder schriftliche Buchung zustande.
    Die Einzelunternehmung Markus Casutt Photography kann die Übernahme eines Auftrages ablehnen, wenn sich nach einer inhaltlichen oder technischen Prüfung herausstellt, dass die vom Auftraggeber gewünschte Leistung nicht erbracht werden kann.
    Bei Rücktritt vom Produktionsvertrag seitens des Auftraggebers gelten die Formulierten Bedingungen nachfolgend unter Punkt 4.5
  • Rechte und Pflichten von Markus Casutt Photography und des Kunden
    • Produktion, Abnahme und Änderungen
      Im Auftrag des Kunden produziert Markus Casutt Photography Bewegt-  sowie Einzelbilder gemäss dem Kunden vorliegenden Drehbuch, Auftragsformular oder auch Job-Briefing, welches durch Markus Casutt Photography in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden erarbeitet wird. Die künstlerische und technische Produktion des Bildmaterials (Bewegt- oder Einzelbilder) obliegt Markus Casutt Photography. Ebenso behält sich Markus Casutt Photography das Recht vor, die Regie für sämtliche Produktionsschritte (von Pre-Production bis Post-Production) zu übernehmen. Es findet eine Abnahme des Endproduktes (Bewegt- oder Einzelbilder) durch den Kunden statt. Änderungen und Abweichungen zu Lasten des Inhaltes werden nur bedingt berücksichtigt und müssen innerhalb von sieben Arbeitstagen (Montag - Freitag)  nach Ablieferung des Produktes Bewegt- oder Einzelbilder) gemeldet werden, ansonsten gilt die Zustimmung des Kunden als erteilt. Änderungen, welche eine zeitaufwändige Bearbeitung bedürfen, werden dem Kunden vollständig verrechnet. Ebenfalls müssen Mängel innerhalb einer Woche nach Auslieferung des Produktes (Bewegt- oder Einzelbilder) schriftlich gerügt werden.
  • Fremdsprachige Fassung
    Falls durch Markus Casutt Photography eine oder mehrere fremdsprachige Fassungen durch Synchronisation, Bildänderungen im Video (Packshot) oder Titeländerungen hergestellt werden sollen, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
  • Auslieferung des Produktes (Bewegt- oder Einzelbilder)
    Der Kunde erhält das Produkt (Bewegt- oder Einzelbilder) mittels einem Datenfile (Transfer z.B. durch Link, Hard-Disk, FTP-Server, DVD) in drei unterschiedlichen Datengrössen (Video in Weboptimierten Container Format wie H.264 in folgenden Grössen: SD, HD und Full-HD. Einzelbilder als Weboptimierte JPG-Bilder in Folgenden Auflösungen 1:4, 1:2 und 1:1). Zusätzlich erhält der Kunde auf Wunsch eine nicht komprimierte Originalversion des Produktes (Video oder Einzelbilder).
    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Qualität (Bildgrösse und Auflösung) des Produktes (Video oder Einzelbilder) von der Bandbreite des Internets abhängig sein kann. Ebenfalls nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Ladezeit ebenfalls von der Bandbreite des Internets abhängig ist. Die Integration des Produktes (Video oder Einzelbilder) auf Plattformen (z.B. Internetseite, Soziale Medienplattformen) des Kunden erfolgt durch den Kunden und nicht durch Maple Production.
  • Verpflichtungen des Kunden
    Am Drehort bzw. am Drehtermin hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Personen (z.B. Mitarbeitende, Dritte) über die Produktion (Videodreh oder Fotoshooting) informiert sind. Zudem stellt der Kunde sicher, dass Markus Casutt Photography Zugang zu den notwendigen Informationen hat, welche für die Realisierung des Videos gemäss Drehbuch, Auftragsformular oder auch Job-Briefing notwendig sind.
    Der vereinbarte Drehort und –Termin ist grundsätzlich verbindlich. Wird von Seiten des Kunden der Drehtermin aus irgendwelchen Gründen abgesagt und terminlich neu angesetzt, so muss dies mindestens fünf Tage vor dem ursprünglichen vereinbarten Termin Markus Casutt Photography schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Meldung des Kunden innerhalb weniger dieser fünf Tage, so ist der Kunde verpflichtet, Markus Casutt Photography für die entstanden Unkosten mit CHF 500.00 zu entschädigen. Allfällige Equipment Mietkosten müssen je nach Mietbedingungen zusätzlich voll entschädigt werden.
  • Rücktritt vom Vertrag des Kunden
    Wurde der Produktionsauftrag an Markus Casutt Photography erteilt und tritt der Kunde ohne Verschulden von Markus Casutt Photography  vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist Markus Casutt Photography berechtigt, die tatsächlichen angefallenen Kosten sowie die anteiligen Gemeinkosten und den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.
    Bei einem Rücktritt in der Zeit von zehn bis fünf Tagen vor dem vereinbarten Drehbeginn ist Markus Casutt Photography  berechtigt, zwei drittel der Kosten sowie Gemeinkosten (20% der vereinbarten Auftragssumme) und den entgangenen Gewinn (15% der vereinbarten Auftragssumme) in Rechnung zu stellen. Allfällige Equipment Mietkosten werden je nach Mietbedingungen vollumfänglich in Rechnung gestellt.
    Tritt der Kunden zwischen dem vierten und ersten Tag vor dem vereinbarten Drehbeginn zurück, ist Markus Casutt Photography berechtigt, den ganzen Betrag in Rechnung zu stellen. 
  • Referenz und Logo
    Das Produkt (Video oder Einzelbilder) des Kunden wird als Referenz und für die Eigenwerbung auf der Internetseite von Markus Casutt Photography und allenfalls auf anderen Werbemitteln von Markus Casutt Photography  (z.B. Filmwettbewerben, Projektausschreibungen, Soziale Medien Plattformen) veröffentlicht. Maple Production behält sich vor, das Markus Casutt Photography-Logo im Produkt (Video oder Einzelbild) sowie im Abspann zu platzieren.
  • Nutzungsrecht
    Das Recht des Kunden, das durch Markus Casutt Photography produzierte Produkt (Video oder Einzelbilder) und das Rohmaterial zu nutzen, steht unter der Bedingung, dass der Kunde die vertragsgemässe Bezahlung termingerecht und vollständig zu begleichen hat. Das Video darf nur durch Einverständnis von Markus Casutt Photography bearbeitet und verändert werden. Dies gilt insbesondere für die Entfernung des Markus Casutt Photography-Logos im Video sowie im Abspann oder der Kopierrechtzeichnung bei Einzelbildern.
    Falls der Kunde eigene Inhalte (z.B. Bilder, Ton, Texte, Filmaufnahmen, Grafiken) für die Produktion eines Videos oder Einzelbilder an Markus Casutt Photography  zur Verfügung stellt, steht der Kunde dafür ein, dass er im Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte ist.
  • Urheberrecht
    Markus Casutt Photography verfügt über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte, insbesondere die Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende- und Aufführungsrechte, welche auch nach Fertigstellung des Produktes (Videos oder Einzelbilder) bei Markus Casutt Photography sind.
    Das Urheberrecht für das Endprodukt und für das gesamte Rohmaterial ist bei Markus Casutt Photography. Markus Casutt Photography verpflichtet sich das Produkt (Bewegt- oder Einzelbilder) und das dazugehörige Rohmaterial drei Jahre fachgerecht zu lagern. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden kann diese Frist gegen eine Lagergebühr von 1% der Auftragssumme für weitere drei Jahre verlängert werden.
  • Produktionskosten
    Markus Casutt Photography berechnet die Produktionskosten gemäss Aufwand, welcher benötigt wird, um das mit dem Kunden erarbeitete Konzept, Drehbuch, Auftragsformular oder auch Job-Briefing zu realisieren. Für die Begleichung der Produktionskosten bzw. der vereinbarten Auftragssumme stehen dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten (Ziffer 5.1 oder Ziffer 5.2) zur Verfügung:
  • Rechnungsstellung mit zwei Teilzahlungen
    Sofern der Kunde und Markus Casutt Photography keine individuelle Abzahlungsvereinbarung (gemäss Ziffer 5.2) getroffen haben, kommt die nachfolgende Zahlungskondition zur Anwendung:
    • 30% der vereinbarten Auftragssumme ist bei Vertragsabschluss, 10 Tage nach Rechnungsstellung und vor dem Drehbeginn zu bezahlen.
  • 70% der vereinbarten Auftragssumme ist nach erfolgter Auslieferung des Produktes (Video oder Einzelbilder) 15 tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen
  • Abzahlungsvereinbarung
    Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vereinbart Maple Production eine individuelle Abzahlungsvereinbarung. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, ist vom Kunden eine 30% bis 40% Anzahlung der vereinbarten Auftragssumme bei Vertragsabschluss und vor dem Drehbeginn zu bezahlen. Die Abzahlung des Restbetrages hat innert einem Jahr ab Vertragsunterzeichnung zu erfolgen.
  • Zahlungskonditionen
    Rechnungen von Markus Casutt Photography sind bei Erhalt fällig. Fällige Forderungen sind ohne abweichende Vereinbarung innerhalb von fünzehn Tagen ohne jegliche Abzüge zu bezahlen. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei verspäteter Zahlung gilt ein Verzugszins von 5% pro Jahr. Darüber hinaus behält sich Markus Casutt Photography vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Markus Casutt Photography kann für das Inkasso von Rechnungen Dritte beauftragen. Erfolgt eine allfällige Beanstandung einer Rechnung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt und in schriftlicher Form, so gilt die Rechnung als definitiv genehmigt.
  • Spesen
    Spesen welche durch Fahrkilometer entstehen für die Drehbuch, Auftragsformular oder auch Job-Briefing -besprechung, Vorbereitung oder für die Produktion des Produktes (Video oder Einzelbilder), werden dem Kunden für Kleinfahrzeuge mit CHF 1.0 je Kilometer und für Grossfahrzeuge (Lieferwagen) mit CHF 1.30 je Kilometer weiterverrechnet. Falls der Drehort weiter als 25 km vom Firmenstandort Markus Casutt Photography entfernt ist oder spezielle Bedingungen es verlangen, werden die anfallenden Spesen (z.B. Hotel, Flugzeug, Transporte usw.) dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
  • Gefahrenübergang
    Die Gefahr des zufälligen Untergangs des gelieferten Bild- und Tonmaterials sowie alle sonstigen Waren, Lieferungen und Leistungen geht mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem die genannten Gegenstände die Geschäftsräume der Einzelunternehmung Markus Casutt Photography verlässt. Bei Kameraeinsätzen gilt der Zeitpunkt der Übergabe des Bandmaterials / Datenmaterials oder die Bereitstellung an den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten.
  • Haftung von Markus Casutt Photography
    Markus Casutt Photography steht dem Kunden für den Inhalt eines Produktes (Video oder Einzelbild) beratend zur Seite. Markus Casutt Photography übernimmt aber keine Haftung für inhaltliche Rechtsmässigkeit des Produktes (Video oder Einzelbilder).
    Somit kann Markus Casutt Photography auch in keiner Weise eine Haftung übernehmen mit Bezug auf die vom Kunden gemachten Aussagen, Botschaften und Inhalte in einem Produkt (Video oder Einzelbilder).
    Werden Produkte (Videos oder Einzelbilder) auf den Plattformen (z.B. Internetseite, Soziale Medien Plattformen) des Kunden publiziert, übernimmt Markus Casutt Photography keine Haftung für den Inhalt der Plattformen und Links auf andere Plattformen und deren Inhalte.
    Treten an einem Drehtermin aus irgendwelchen Gründen Helfer, Schauspieler oder anderweitig ins Projekt involvierte Personen nicht auf, kann Markus Casutt Photography fürallfällige hieraus entstandene Schäden oder Zusatzaufwendungen nicht haftbar gemacht werden. Für Produktions- oder Distributionsverzögerungen, die durch den Kunden entstehen, ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Keine Haftung übernimmt Markus Casutt Photography für Naturereignisse (schlechtes Wetter), negative Ereignisse durch Dritte oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse, welche sich auf die Produktion störend oder gar schädigend auswirken.
    Markus Casutt Photography übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Werbeerfolg oder den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges durch ein von Markus Casutt Photography produziertes Produkt (Bewegt- oder Einzelbilder)
  • Haftung des Kunden
    Missachtet der Kunde seine vertraglichen Pflichten, so ist dieser verpflichtet, den vollständigen daraus entstanden Schaden an Markus Casutt Photography oder allenfalls an Dritte zu entschädigen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vals, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber im Ausland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz / Firmensitz ins Ausland verlegt.
  • Rechtsanwendung
    Für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Maple Production und seinen Auftraggebern gilt ausschließlich schweizer Recht.
    Die Weiterverweisung ist ausgeschlossen. Sämtliche abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Flims,2023

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